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2. VOM BAUGRUNDSTÜCK ZUM PLANENTWURF
anteil am Grundstück und am Gemeinschaftseigentum
des Hauses sowie das
Sondereigentumsrecht an der Wohnung und
z. B. an einem Garagenplatz erworben. Auch
diese Verträge sind notariell zu beurkunden.
2.6 Grundstückswerte
Der Gutachterausschuss für Grundstückswerte
im Kreis Euskirchen:
Geschäftsstelle:
Hausanschrift:
Jülicher Ring 32 ∙ 53879 Euskirchen
Zimmer: A 109 + A 110
Telefon: 02251/15-346 und 15-347
Telefax: 02251/15-389
E-Mail: gutachterausschuss@
kreis-euskirchen.de
Internet: www.boris.nrw.de
Postanschrift:
53877 Euskirchen
Servicezeiten: Mo.–Do. 8.30–15.30 Uhr
Fr. 8.30–12.30 Uhr
Gesetzlicher Auftrag
Eine der wesentlichsten Aufgaben des Gutachterausschusses
ist die Ermittlung von Bodenrichtwerten
für Bauland (§ 196 BauGB).
Diese werden bis zum 15. Februar jedes Jahres
bezogen auf den Stichtag 1. Januar des
laufenden Jahres ermittelt und anschließend
veröffentlicht.
Ein Bodenrichtwert ist ein vorwiegend aus
Kaufpreisen ermittelter durchschnittlicher Bodenwert
je Quadratmeter für ein Gebiet mit
im Wesentlichen gleichen wertbestimmenden
Merkmalen wie z. B. Entwicklungszustand,
Art und Maß der baulichen Nutzung sowie
Zuschnitt.
Der Bodenrichtwert ist kein Verkehrswert.
Abweichungen des zu bewertenden Grundstücks
in den wertbestimmenden Eigenschaften
wie z. B. Art und Maß der baulichen
Nutzung, Bodenbeschaffenheit, Erschließungszustand
und Grundstücksgestaltung
bewirken Abweichungen seines Verkehrswertes
vom Bodenrichtwert.
Informationen und Auskünfte zu den Bodenrichtwerten
und zum Grundstücksmarktbericht
können bei der Geschäftsstelle des Gutachterausschusses
eingeholt werden.
Aktuelle Informationen zum Immobilienmarkt
in NRW über das Internet
Auf der Webseite des Bodenrichtwertinformationssystems
www.boris.nrw.de sind Abrufe
von Bodenrichtwerten ohne Gebühren möglich.
Im Sinne von Open Data können darüber
hinaus georeferenzierte Bodenrichtwertdatensätze
aus dem Informationssystem zum
Immobilienmarkt entsprechend den Nutzungsbedingungen
für BORISplus.NRW
kostenfrei genutzt werden. Neben der flächendeckenden
Bereitstellung der aktuellen
Bodenrichtwerte werden auch die Daten der
vorangegangenen Jahre ab dem Jahr 2011
angeboten.
Ebenso können die jährlich erscheinenden
Grundstücksmarktberichte eingesehen bzw.
heruntergeladen werden. Sie basieren auf
den Daten des örtlichen Marktgeschehens
geben eine Übersicht über den Grundstücksmarkt
(bebaut und unbebaut) des Vorjahres
wieder. Sie dienen somit der allgemeinen
Markttransparenz.
Die Ableitung und Bereitstellung von Immobilienrichtwerten
ist eine Aufgabe, die die meisten
Gutachterausschüsse in NRW, so auch
der Gutachterausschuss des Kreises Euskirchen
noch vor sich haben. In einigen Regionen
jedoch können diese bereits präsentiert
werden.
Mit der Webanwendung BORISplus.NRW
und der ergänzenden BORISplus.NRW App
Ausschnitt aus
einer Bodenrichtwertkarte
/kreis-euskirchen.de
/www.boris.nrw.de