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6. BAUEN UND BRANDSCHUTZ
Im Rahmen der Baugenehmigungsverfahren
von Sonderbauten (bauliche Anlagen und Räume
besonderer Art und Nutzung) ist meine Abt.
38.4 Brandschutzdienststelle zu beteiligen.
Die Brandschutzdienstelle ist der Gefahrenabwehr
zugeordnet.
Ansprechpartner sind:
Frau Dipl.-Ing. Annelie Kronenberg
Telefon: 02251/15-511
Herr Peter Pesch
Telefon: 02251/15-119
Der Brandschutzdienststelle obliegt die Beurteilung
des abwehrenden Brandschutzes. Sie
ist für alle Kommunen im Kreis Euskirchen
zuständig. Aufgabe meiner Brandschutzdienststelle
ist es, nach Maßgabe baurechtlicher
Vorschriften Belange des Brandschutzes
wahrzunehmen.
Dadurch soll
der Entstehung von Bränden sowie
der Ausbreitung von Feuer und Rauch
vorgebeugt,
die Rettung von Menschen und Tieren
sowie wirksame Löscharbeiten
ermöglicht werden.
Für große Sonderbauten ist mit dem Bauantrag
das Brandschutzkonzept einzureichen.
Das Brandschutzkonzept ist von einem Sachverständigen
für den baulichen Brandschutz
zu erstellen. Das Brandschutzkonzept ist eine
zielorientierte Gesamtbewertung des baulichen
und abwehrenden Brandschutzes.
Die erforderlichen Erkenntnisse über die Belange
des abwehrenden Brandschutzes, die
für das Brandschutzkonzept beachtet werden
müssen, kann der Sachverständige dadurch
erlangen, dass er mit der zuständigen Brandschutzdienststelle,
Abteilung 38.4 im Kreishaus
Euskirchen rechtzeitig Kontakt aufnimmt.
Vollautomatische Brandschutztüren
im Kreishaus
Euskirchen erfüllen die
hohen Brandschutznormen,
die in öffentlichen
Gebäuden gelten.
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