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7. BAUEN UND UMWELT
beseitigung, auch bei der Flächenversickerung,
ist grundsätzlich vorab die Zustimmung
der betreffenden Gemeinde einzuholen bzw.
Einvernehmen herzustellen. Die zuständige
Untere Wasserbehörde bei der Kreisverwaltung
Euskirchen berät Sie gerne über die weitere
Vorgehensweise.
I. Wasserversorgung
Es gehört heute zum Standard im Wohnungsbau,
die einzelnen Wohnungen mit
Trink- und Brauchwasser zu versorgen. Die
öffentliche Wasserversorgung wird in der
Regel von den Städten und von den Wasserversorgungsträgern
sicher gestellt. Allen
Trägern ist gemein, dass sie in ihren Satzungen
und Ordnungen den Anschluss- und Benutzungszwang
an die öffentliche Wasserversorgungsleitung
vorgeschrieben haben.
Zukünftige Bauherren sollten das umfangreiche
Beratungsangebot der Wasserversorgungsunternehmen
nutzen. Dabei können
Einzelheiten des Leitungsanschlusses wie
z. B. Anschlusspunkt, Leitungsführung auf
dem Baugrundstück, Fragen zur Wasseruhr
und zur Wasserhärte etc. geklärt werden.
Baugrundstücke ohne Anschlussmöglichkeiten
an das öffentliche Wassernetz erfordern
eine private, grundstückseigene Versorgung.
Hierzu kommt ausschließlich die Nutzung
von Quell- oder Grundwasser in Frage. Tiefbrunnen
ergeben in der Regel eine bessere
Wasserqualität als die oberflächennahen
Wasservorkommen. Bei ungenügender Roh-
wasserqualität ist eine Aufbereitung zu
Trinkwasser z. B. durch Entkeimung (Chlorung,
Ozonbehandlung etc.), Entsäuerung,
Enthärtung vorzunehmen.
Für die hygienische Überwachung der öffentlichen
und privaten Trinkwasserversorgung
im Kreis Euskirchen ist meine Abteilung 53.4
Gesundheit die zuständige Behörde. Dort
werden auch die wasserrechtlichen Angelegenheiten,
die im Zusammenhang mit der
privaten, grundstückseigenen Wasserversorgung
stehen, zusammen mit der Unteren
Wasserbehörde geklärt und bearbeitet. Bei
Einfamilienhäusern besteht nach den wasserrechtlichen
Vorschriften Erlaubnisfreiheit,
jedoch eine Überwachungspflicht durch meine
Abteilung 53 Gesundheit. Erst ab mehr als
einem Einfamilienwohnhaus (z. B. mit Einliegerwohnung
oder aber auch Ferienwohnung)
ist eine Erlaubnispflicht gegeben. Es ist daher
ratsam, im Bedarfsfall frühzeitig mit meiner
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