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4. BAUEN IM KREIS EUSKIRCHEN
Erteilung von Abweichungen möglich ist, die
öffentlich-rechtlich geschützte nachbarliche
Belange berühren. Die Beteiligung geschieht
in der Weise, dass die Angrenzer vor der Erteilung
der Abweichung benachrichtigt werden.
Im übrigen hat der Bauantrag die öffentlichrechtlich
geschützten Nachbarrechte zu beachten.
Gegebenenfalls steht dem Nachbarn
ein Klagerecht zu. Es empfiehlt sich daher gerade
auch im Interesse eines zügigen Verfahrens,
strittige Fragen vorab gütlich zu klären.
4.11 Baugenehmigung und
Verfahrensgang
4.11.1 Der Bauantrag und seine Vorprüfung
Die Kreisverwaltung Euskirchen hat sich zum
Ziel gesetzt, die Genehmigungsverfahren nach
der BauO NRW in einem noch kürzeren Zeitraum
zu bearbeiten. Durch effizientere Verfahren
lassen sich Kosten und Arbeitszeit sparen.
Durch interne Untersuchungen und Analysen
sehen wir noch Möglichkeiten der Optimierung.
Beim Vergleich zwischen Anträgen, die bei Eingang
vollständig bzw. unvollständig vorgelegt
werden, entstehen in der Bearbeitung extrem
unterschiedliche Zeitabläufe. Vollständige Anträge
können in der Sachbearbeitung in einem
Arbeitsgang geprüft, sofort bearbeitet und unverzüglich
zur Entscheidung gebracht werden.
Zeitraubende Zwischenschritte entfallen komplett.
Aufwändiger stellen sich unvollständige Anträge
dar. Nach der Vorprüfung kommt es zur
Anforderung der fehlenden Unterlagen. Bis zur
Vorlage dieser Unterlagen durch den Antragsteller
vergehen erfahrungsgemäß zwei bis vier
Wochen. Dies führt in der Sachbearbeitung zu
einer neuen Vorprüfung, bestenfalls kann nun
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