76
10. BAUEN UND DENKMALSCHUTZ
10.3.1 Förderungszuschüsse
Es bestehen Förderungsmöglichkeiten
aus Mitteln:
1. des Landes Nordrhein-Westfalen (über
die Bezirksregierung Köln, Dez. 35)
2. des Landes Nordrhein-Westfalen und
des Kreises
3. des Landes Nordrhein-Westfalen und der
Stadt/Gemeinde
4. des Landesamtes für Agrarordnung
Vorstehend wurden alle Förderungsgeber
dargestellt, ungeachtet der Tatsache, dass
derzeit im Hinblick auf die allgemein knappe
Finanzlage der Kommunen und des Landes
die eine oder andere Förderungsmöglichkeit in
den Haushalten nicht zur Verfügung steht. Ein
Rechtsanspruch auf diese Mittel besteht nicht.
10.3.2 Steuerliche Vergünstigungen
Hier bestehen folgende Möglichkeiten:
Erhöhte steuerliche Absetzung von Erhaltungsaufwendungen
und Herstellungskosten
bei Baudenkmälern, wenn diese zur
sinnvollen Nutzung des Baudenkmales
erforderlich sind.
Erhöhte steuerliche Absetzungen für
historische Gebäude in Denkmalbereichen
auch bei nicht eingetragenen Gebäuden
wenn die denkmalpflegerischen
Auflagen zu Mehrkosten führen.
Auf die steuerlichen Vergünstigungen besteht
ein Rechtsanspruch.
Anträge zu den Kapiteln 10.1 und 10.2 sind
bei den zuständigen Unteren Denkmalbehörden
– Städte und Gemeinden – zu stellen, bevor
mit den Bauarbeiten begonnen wird.
/www.zinkefliesenleger.de