69
7. BAUEN UND UMWELT
als Gartenland, können die Gefahren auch
direkt auf den Menschen einwirken.
In der Kreisverwaltung Euskirchen werden
die Informationen zu Altlasten und zu altlastverdächtigen
Flächen, d. h. Flächen, bei
denen ein Verdacht einer schädlichen Bodenveränderung
vorliegt, in einem bei der Abt.
60 Untere Bodenschutzbehörde geführten
Kataster registriert. Auf der Grundlage dieses
Katasters verfolgt die Untere Bodenschutzbehörde
das Ziel, durch entsprechende Maßnahmen
potentiellen Gefahren vorzubeugen
bzw. konkrete Gefahren abzuwehren.
Nach dem Umweltinformationsgesetz ist jeder
berechtigt, Auskünfte aus diesem Kataster
zu erfragen. Diese Anfrage ist an den
Kreis Euskirchen GB IV / Abt. 60
Untere Bodenschutzbehörde
Jülicher Ring 32 ∙ 53879 Euskirchen
unter Beifügung eines Lageplanes (DIN A 4),
aus dem die Lage des Grundstückes eindeutig
ersichtlich ist (möglichst Maßstab
1:10.000) zu richten.
Gebühren für einfache Auskünfte, d. h. Informationen
dahin gehend, in wie weit die betreffende
Fläche zum Teil oder vollständig katastermäßig
geführt wird, sind kostenfrei.
Diese Auskünfte sind vor allem beim Grundstücksverkehr
z. B. im Rahmen des Abschlusses
eines notariellen Kaufvertrages
von Interesse.
Sollte darüber hinaus Interesse oder die
Notwendigkeit bestehen, genauere Informationen
zu Art und Umfang der Belastung
auf einer Fläche zu erhalten, können gerne
schriftliche Auskünfte im Rahmen einer ausführlichen
Stellungnahme erteilt werden. Da
dazu die vorhandenen Informationen auf die
jeweilige Fragestellung abgestimmt bewertet
werden müssen, handelt es sich um eine gebührenpflichtige
Auskunft.
Die Höhe der zu erhebenden Gebühr richtet
sich nach dem mit der Bewertung verbundenen
Arbeitsaufwand.
Für Fragen und Anregungen stehen Ihnen bei
meiner Abt. 60 Untere Bodenschutzbehörde
folgende Ansprechpartner zur Verfügung:
Frau Dipl.-Geologin Iris Hanke
Telefon: 02251/15-136
E-Mail: iris.hanke@kreis-euskirchen.de
Herr Marco Weber
Telefon: 02251/15-240
E-Mail: marco.weber@kreis-euskirchen.de
link
link