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3. KOSTEN UND FINANZIERUNG
Ausstattung der Gemeinschaftsbereiche
mit Terrasse oder Balkon
Grundrissänderungen zur Reduzierung
von Doppelzimmern
barrierefreie Zugangsbereiche
Wohnumfeldmaßnahmen, insbesondere
auch die Schaffung von Sinnesgärten für
demenziell erkrankte Personen
Einbau oder Modernisierung von Aufzügen
3.2.6.3 Bauliche Maßnahmen zur denk-
malgerechten Erneuerung von selbst
genutztem Wohnraum
(Eigenheime und Eigentumswohnungen) in
historischen Stadt- und Ortskernen, in denkmal
geschützten Werks- und Genossenschaftssiedlungen,
in sonstigen Gebieten mit
Erhaltungssatzung sowie in Stadterneuerungsgebieten
nach den Richtlinien über die
Gewährung von Zuwendungen zur Förderung
von Maßnahmen zur Stadtentwicklung und
Stadterneuerung (Förderrichtlinien
Stadterneuerung
2008, SMBL.NRW.2313).
Förderfähige Maßnahmen
denkmalgerechte Fassadensanierung
einschließlich Wärmedämmung
denkmalgerechte Dacherneuerung einschließlich
Wärmedämmung
Restaurierung und denkmalgerechte
Erneuerung von Fenstern und ggf.
Fensterläden sowie Haustüren und ggf.
Eingangsbereichen
Trockenlegung und Wärmedämmung von
Kellern und Sicherung der Standsicherheit
Instandsetzungen, die durch die oben genannten
Maßnahmen verursacht werden
Besonderheiten: Es ist eine Abstimmung
mit der Unteren Denkmalbehörde (Stadt oder
Gemeinde) erforderlich. Das Gebäude muss
als Baudenkmal gem. § 3 Denkmalschutzgesetz
in die örtliche Denkmalliste der Kommune
eingetragen sein oder sich in einem Denkmalbereich
gem. § 5 Denkmalschutzgesetz
befinden. Außerdem muss das Wohngebäude
in einem historischen Stadt- oder Ortskern
im Sinne der Stadterneuerungsrichtlinien
NRW oder in einer Werks- oder Genossenschaftssiedlung
liegen.
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