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3. KOSTEN UND FINANZIERUNG
3.2.3 Finanzielle Hilfen des Bundes und
des Landes NRW:
Wohnungsbauförderungsmittel
Wohngeld als Lastenzuschuss
3.2.4 Wohnungsbauförderungsmittel
Das Land NRW stellt in verschiedenen Fördermodellen
zinsgünstige Darlehen zur Verfügung,
mit denen der Neubau und Ersterwerb von Familienheimen
und selbstgenutzten Eigentumswohnungen,
aber auch der Kauf einer gebrauchten
Immobilie, gefördert werden wenn die jeweiligen
Fördervoraussetzungen vorliegen.
3.2.4.1 Bau oder Kauf einer Immobilie
Fördermittel erhalten Haushalte (auch auf
Dauer angelegte Lebensgemeinschaften)
mit mindestens einer volljährigen Person
und einem Kind oder
mit mindestens einer/einem schwerbehinderten
(50 %) Haushaltsangehörigen, die
innerhalb bestimmter Einkommensgrenzen
liegen. Im Rahmen der Förderung werden
Kinder berücksichtigt, die längerfristig zum
Haushalt gehören, nämlich:
Kinder bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres
Kinder, die das 18. Lebensjahr vollendet
haben und die die Voraussetzungen des
§ 32 Abs. 4 und 5 EStG erfüllen
Kinder, deren Geburt ab Antragstellung innerhalb
der nächsten 6 Monate erwartet wird.
Erforderlich ist eine Eigenleistung von mindestens
15 % der Gesamtkosten.
Grundsätzlich gilt, dass vor Erteilung einer
Förderzusage nicht mit den Baumaßnahmen
begonnen werden darf. Auch ein Kaufvertrag
mit einem Bauträger über ein schlüsselfertiges
Gebäude (sogenannter Ersterwerb) darf
erst nach Entscheidung über den Antrag abgeschlossen
werden. Ausnahmen sind bei
besonderer Vertragsgestaltung mit Rücktrittsrecht
möglich. Bitte informieren Sie sich vorher
und rechtzeitig bei meiner Abteilung 63
Bauen und Wohnen (Telefon: 02251/15523).
Eigentumswohnungen werden nur in Gebäuden
mit nicht mehr als 4 Vollgeschossen gefördert.
Bei den Subventionen handelt es sich ausschließlich
um (zinsgünstige) Darlehen.
3.2.5 Eigenheim- und Mietwohnraumförderung
Der Kreis Euskirchen bewilligt im Auftrag des
Landes Nordrhein-Westfalen zinsgünstige
Darlehen für den Bau oder Kauf von neuen
oder gebrauchten Eigenheimen und Eigentumswohnungen
sowie zinsgünstige Darlehen
für die Schaffung von Mietwohnraum, der
nach den Regeln der sozialen Wohnraumförderung
belegt und bewirtschaftet wird. Die
Eigenheimförderung ist einkommensabhängig
und richtet sich an Haushalte mit Kindern
sowie Schwerbehinderte in unteren und
mittleren Einkommensgruppen. In 2013 wird
erstmals in der Geschichte des sozialen Wohnungsbaus
in NRW keine flächendeckende
Förderung mehr angeboten. Die Förderung
von Neubauten bzw. der Ersterwerb von Eigenheimen
ist grundsätzlich nur noch in den
Gemeinden möglich, deren Bedarfsniveau
als „hoch“ oder „überdurchschnittlich“ eingestuft
wird. Dies sind im Kreis Euskirchen die
Stadt Euskirchen, die Gemeinde Weilerswist
und die Stadt Zülpich.
Die Förderung des Erwerbs vorhandenen
Wohnraums (Eigenheime und selbstgenutzte
Eigentumswohnungen mit gutem energetischem
Standard oder Kombimodell) bleibt in
allen Gemeinden und Städten des Kreises erhalten.
/www.metzen-immo.de