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2. VOM BAUGRUNDSTÜCK ZUM PLANENTWURF
können jederzeit und nach Lokalisierung des
Standortes in NRW die wichtigsten Informationen
zum Grundstücksmarkt mobil abgerufen
werden.
2.7 Nebenkosten
Beim Grundstückskauf kommen neben den
reinen Grundstückskosten noch diverse Nebenkosten
dazu:
Erschließungskosten
Ist Ihr Grundstück noch nicht erschlossen oder
wird aufgrund der Teilung eines alten größeren
Grundstücks in mehrere Bauplätze eine
erneute Erschließung notwendig, so müssen
diese Kosten in der Finanzplanung berücksichtigt
werden. Die Sach- und Rechtslage
bezüglich der Erschließungskosten für Straße
und Kanalisation ist oft sehr kompliziert.
Sofern nicht eindeutige Bescheide vorliegen,
sollten Sie, auch wenn eine kanalisierte Straße
vorhanden ist, entsprechende Auskünfte
beim Bauamt bzw. Tiefbauamt der Stadt/
Gemeinde einholen. Die Erschließungskosten
richten sich nach den tatsächlich entstehenden
Kosten, wobei die Gemeinde bzw.
Stadt einen Teil der Kosten übernimmt. Den
größten Anteil an den Erschließungskosten
übernehmen die Grundstückseigentümer.
Die Höhe der Kosten hängt von vielen Faktoren
ab. Werden breite Gehwege auf beiden
Seiten, verkehrsberuhigende Maßnahmen,
Grünflächen mit Bäumen, Parkplätze usw.
mit eingeplant, so verteuern diese die Straßenbaukosten.
Die Kanalgebühen richten
sich nach der Grundstücksgröße und dem
Gebäudevolumen. Aktuelle Berechnungswerte
für die zu erwartenden Gebühren erhalten
Sie vom Bauamt/Tiefbauamt der zuständigen
Stadt/Gemeinde. Über Kosten für die Versor
/www.zuelpich.de