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3. KOSTEN UND FINANZIERUNG
Für nähere Informationen zu den Förderangeboten
stehen Ihnen die Mitarbeiter der
Abteilung 63 Bauen und Wohnen (Telefon:
02251/15523) gerne zur Verfügung.
Darüber hinaus finden Sie weitere Informationen
auf den Internet-Seiten des Ministeriums
für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und
Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen
und der NRW.BANK.
3.2.6 Investives Bestandsförder-
programm
Als wohnungspolitischer Beitrag zur Lösung
der aktuellen demografischen und siedlungsstrukturellen
Probleme im Wohnungsbestand
des Landes NRW wurde ein investives Bestandsförderprogramm
aufgelegt. Dieses soll
dazu beitragen, differenzierte Wohnangebote
im Bestand insbesondere für ältere und auch
pflegebedürftige Menschen zu schaffen, damit
diese langfristig in ihren Wohnungen und ihrem
Wohnquartier wohnen bleiben und bei Bedarf
auch ambulant gepflegt werden können.
In diesem Sinne werden bauliche Maßnahmen
zur Reduzierung von Barrieren im Wohnungsbestand
in Mietwohnungen ebenso wie
in Eigenheimen und Eigentumswohnungen
gefördert. Darüber hinaus werden Maßnahmen
zur baulichen Anpassung und Umbau
von bestehenden Dauerpflegeeinrichtungen
gefördert, die zur Verbesserung der Wohn-
und Lebensbedingungen ihrer Bewohner beitragen.
Zum Erhalt des historischen Erbes und zur
Behebung oder Vermeidung städtebaulicher
Missstände in Wohnsiedlungen von besonderem
städtebaulichen Wert in NRW werden
außerdem bauliche Maßnahmen zur denkmalgerechten
Erneuerung von selbst genutztem
Wohnraum (Eigenheime und Eigentumswohnungen)
gefördert. Förderzweck sind die
denkmalgerechte Modernisierung und energetische
Optimierung von Wohngebäuden,
die in historischen Stadt- und Ortskernen oder
in denkmalgeschützten Werks- und Genossenschaftssiedlungen,
in sonstigen Gebieten
mit Erhaltungssatzung sowie in Stadterneuerungsgebieten
nach den Richtlinien über die
Gewährung von Zuwendungen zur Förderung
von Maßnahmen zur Stadtentwicklung
und Stadterneuerung (Förderrichtlinien Stadterneuerung
2008, SMBL.NRW.2313) liegen.
Zur nachhaltigen Verbesserung der Energieeffizienz
und verstärkten CO2-Einsparung im
Wohnungsbestand und in bestehenden vollstationären
Dauerpflegeeinrichtungen werden
bauliche Maßnahmen gefördert, die der
Verbesserung des baulichen Wärmeschutzes
und der Verbesserung bzw. dem erstmaligen
Einbau von Heizungs- und Warmwasseranlagen,
solarthermischen Anlagen und mechanischen
Lüftungsanlagen dienen.
3.2.6.1 Bauliche Maßnahmen zur
Reduzierung
von Barrieren im
Wohnungsbestand
Förderfähige Maßnahmen (Beispiele)
Einbau bodengleicher Duschen
Grundrissänderungen zur Schaffung der
notwendigen Bewegungsflächen in Wohn-
und Schlafräumen sowie Fluren,
unterfahrbare Waschtische, erhöhte
Toiletten; Verlegung von Schaltern,
Steckdosen
und Haltegriffen
breitere Wohnungstüren
Rampen, Aufzüge, Treppenlifte
elektrische Türöffner
barrierefreier Umbau oder Anbau eines
Balkons bzw. einer Terrasse
Mindestanforderung: Mindestens ein Wohn-
und Schlafraum, die Küche oder Kochnische
sowie ein Bad müssen ohne Stufen, Schwellen
oder untere Türanschläge zu erreichen
sein. Das Bad muss mit Waschtisch, Toilette
und bodengleicher Dusche ausgestattet
sein.
3.2.6.2 Bauliche Anpassung und
Umbau von bestehenden Dauerpflegeeinrichtungen
Förderfähige Maßnahmen (Beispiele)
Grundrissänderungen zur Auflösung langer
Flure
Gliederung in kleinteilige Wohngruppen
(nicht mehr als 12 Plätze)
Herstellung von barrierefreien Bädern
Erstellung von Pflegebädern u. Ruheräumen
dezentrale Gemeinschaftsbereiche
(Koch-, Ess- und Wohnbereiche)