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7. BAUEN UND UMWELT
Erneuerbare Energien im Sinne dieses
Gesetzes
sind
1. die dem Erdboden entnommene Wärme
(Geothermie)
2. die der Luft oder dem Wasser entnommene
Wärme mit Ausnahme von Abwärme
(Umweltwärme)
3. die durch Nutzung der Solarstrahlung
zur Deckung des Wärmeenergiebedarfs
technisch nutzbar gemachte Wärme
(solare Strahlungsenergie) und
4. die aus fester, flüssiger oder gasförmiger
Biomasse erzeugte Wärme.
Zur Geothermie (Ziffer 1) ist darzulegen, das
diese Anlagen der wasserrechtlichen Erlaubnis
durch die Untere Wasserbehörde bedürfen.
Gleiches gilt auch für Wärmepumpen
in der Form der direkten Grundwasserbenutzung
(Förderung von Grundwasser und
Versickerung nach Wärmenutzung in einen
sog. Schluckbrunnen). Die Eigentümer von
Gebäuden, die neu errichtet werden, müssen
den Wärmeenergiebedarf durch die anteilige
Nutzung von Erneuerbaren Energien decken
(auf Ausnahmen und Ersatzmaßnahmen wird
verwiesen).
Die, je nach Energieart unterschiedlichen
Nachweise (z. B.
Energieausweis, Sachverständigenbescheinigung,
Bescheinigung
des Wärmenetzbetreibers)
sind der zuständigen Behörde
innerhalb von drei Monaten ab
dem Inbetriebnahmejahr der Heizungsanlage
des Gebäudes und
danach auf Verlangen vorzulegen
oder die Nachweise wurden bereits
zur Fertigstellungsabnahme vorgelegt.
Die Nutzung Erneuerbarer Energien für die
Erzeugung von Wärme wird durch den Bund
bedarfsgerecht gefördert. Siehe auch www.
erneuerbare-energien.de
Energieeinsparmöglichkeiten
In einem Einfamilienhaus ist die Raumheizung
bei weitem der größte Energieverbraucher:
Etwa 80 % des Gesamtenergieverbrauchs
eines Haushalts wird für den Raumwärmebedarf
benötigt; der übrige Teil entfällt auf die
Warmwasserbereitung, Haushaltsgeräte, Licht
usw. Der Raumwärmebedarf hängt zum einen
vom Wärmeschutz des Gebäudes und zum
anderen von der Effektivität der Heizanlage
ab. Voraussichtlich in 2018 wird ein neues
Gebäude-Energie-Gesetz die EnEV und das
Erneuerbare-Energien-Gesetz ablösen.
Wärmedämmung
Es sollten nicht nur Aspekte des Energiesparens
und der Wirtschaftlichkeit bei der Beurteilung
von Dämmstoffen eine Rolle spielen,
vielmehr sollte auch die gesundheitliche Unbedenklichkeit,
die mit der Herstellung und
/www.LS-Solar.de
/www.compact-energy.de
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