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3. KOSTEN UND FINANZIERUNG
genheit an. Denken Sie allerdings daran,
dass Sie im Nachhinein keinen Keller
mehr bauen können.
7. Baustoffe „horten“. Schon vor Baubeginn
Sonderangebote der Baumärkte z. B. an
Fliesen, Farben, Installationsmaterial etc.
wahrnehmen.
8. Eigenleistungen einbringen. Dies gilt aber
nur, wenn genügend Zeit und praktische
Erfahrung vorhanden ist.
Beim Bau eines Hauses ist es erforderlich,
sich frühzeitig ein Bild über alle Baukosten
und deren Finanzierung zu machen. Erst
wenn eine abschließende Entwurfsplanung
vorliegt und alle Kostenansätze umfassend
und detailliert festgelegt worden sind, kann
der Finanzbedarf für das neue Heim ermittelt
werden.
Die Kostenberechnung erstellt Ihr Planer
nach der DIN 276, in der die Kostenansätze
in 7 Gruppen unterteilt sind und die die Gesamtkosten
ergeben:
1. Grundstück
2. Herrichten und Erschließen
3. Bauwerk – Baukonstruktion
4. Bauwerk – Technische Anlagen
5. Außenanlagen
6. Ausstattung und Kunstwerke
7. Baunebenkosten
3.2 Finanzierung der
Gesamtkosten
Auf der Grundlage der so ermittelten Gesamtkosten
ist für jeden Bauherrn eine individuelle
Finanzierungsplanung vorzunehmen. Für die
Berechnung des persönlichen Finanzierungsplanes
sollten Sie fachkundige Personen
Ihres Vertrauens mit in die Entscheidungsfindung
einbeziehen. Neben Ihrer Hausbank,
Sparkasse oder Bausparkasse kann es ratsam
sein, sich z. B. an einen Steuerberater
oder eine Verbraucherberatung zu wenden.
Die Verbraucherberatung der Verbraucher-
Zentrale NRW weist Sie auf ergänzende
Bücher
bzw. Schriften zu diesem Thema hin.
Kaum ein Bauherr ist in der Lage, sein Haus
mit Eigenmitteln zu finanzieren. Neben den
Eigenleistungen wird in fast allen Fällen erforderlich
sein, Darlehen zur Baufinanzierung
heranzuziehen. In allen Fällen gilt: Je höher
die Eigenleistung, desto solider die Finanzierungsgrundlage.
Ohne Eigenleistung geht es
in aller Regel nicht. Der Eigenanteil sollte bei
mindestens 20 % der Gesamtkosten liegen.
Eine bewährte Faustregel der Baufinanzierung
lautet:
1/3 Eigenleistung,
1/3 Bauspardarlehen und
1/3 Hypothekendarlehen.
3.2.1 Eigenleistung
Im Rahmen der Gesamtkosten gehören zu
den Eigenleistungen u. a.:
1. Barguthaben/Wertpapiere
2. Wert der Sachleistungen
3. Wert der Selbsthilfe
4. Wert des eigenen und bezahlten
Grundstücks
3.2.2 Fremdmittel
Zu den Fremdmitteln gehören:
1. Darlehen (Bank-, Arbeitgeber- und
öffentliche Baudarlehen)
2. gestundete Restkaufgelder
3. gestundete öffentliche Lasten des
Baugrundstückes
4. Kapitalisierte Beträge
5. wiederkehrende Leistungen (z. B. Leibrente)
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