73
10. BAUEN UND DENKMALSCHUTZ
Die Erhaltung von Denkmälern ist seit Bestehen
des Denkmalschutzgesetzes NW (1980)
zu einer wichtigen Aufgabe geworden. Dabei
geht es heute nicht mehr nur um einige historische
Prunkstücke, wie Kirchen und Schlösser,
sondern ganz allgemein um Zeugnisse unserer
lebendigen Vergangenheit, um gewachsene
Stadt- und Ortsbereiche, um Ensembles,
Straßenzüge, Plätze, Grünanlagen und ganze
Dörfer, sondern auch um Einzelgebäude, wie
zum Beispiel alte Bauernhäuser, Tagelöhnerkaten,
Handwerksbetriebe oder Fabrikanlagen
aus der frühindustriellen Zeit. Aus diesem
Grunde sind die zuständigen Denkmalbehörden
im Kreis Euskirchen verpflichtet, schutzwürdige
Gebäude in die Denkmalliste einzutragen.
10.1 Zuständigkeiten
Untere Denkmalbehörden sind alle Städte
und Gemeinden des Kreises mit folgenden
Aufgaben:
Führung der Denkmalliste gem. § 3
DSchG
Beratung der Denkmaleigentümer in allen
Fragen des Denkmalschutzes und der
Denkmalpflege
Erteilung von Erlaubnissen nach § 9
Denkmalschutzgesetz NW für alle Bau-
und Renovierungsmaßnahmen an und in
einem Baudenkmal sowie dessen näherer
Umgebung
Ausstellung von Steuerbescheinigungen
für denkmalpflegerisch abgestimmte und
mit Erlaubnis versehene Maßnahmen
Annahme und Bearbeitung von Förderungsanträgen
(siehe Abschnitt Denkmalförderung)
Erteilung von Bußgeldbescheiden bei
Maßnahmen, die ohne Erlaubnis durchgeführt
werden
Anordnung von Ersatzvornahmen zur
akuten Sicherung denkmalwerter Substanz
Um sicherzustellen, dass die Unteren Denkmalbehörden
ihre Aufgaben der Unterschutzstellung
und der Pflege von Denkmälern in
der nach dem Denkmalschutzgesetz geforderten
Weise nachkommen, sind die Kreise
zur Beratung der Unteren Denkmalbehörden
verpflichtet, soweit diese nicht große oder
mittlere kreisangehörige Städte sind. Die
Obere Denkmalbehörde wird in der Regel zur
Beratung hinzugezogen. Sie hat die folgenden
Aufgaben:
Beratung der Gemeinden und Denkmaleigentümer
in allen Fragen des Denkmalschutzes
und der Denkmalpflege
Widerspruchsbehörde gegen die Entscheidungen
der Unteren Denkmalbehörden
(alle kreisangehörigen Städte und
Gemeinden)
Aufsichtsbehörde für die Unteren Denkmalbehörden
Erteilung von Grabungserlaubnissen,
wenn Bodendenkmäler betroffen sind.
Kreis Euskirchen – Der Landrat
Abt. 63 Obere Denkmalbehörde
Kreisbaudirektor Norbert Neuens
Telefon: 02251/15-517
In Denkmalangelegenheiten berät Sie gerne
Siegfried Herbrich
Telefon: 02251/15-523
Persönliche Gesprächstermine nur nach vorheriger
Vereinbarung:
Mo.–Do. 8.30–15.30 Uhr
Fr. 8.30–12.30 Uhr
Beratungen vor Ort sind ebenfalls nach vorheriger
Terminvereinbarung möglich.
Das „Gildehaus“, ein denkmalgeschütztes
Gebäude
des „Eifelmuseums
Blankenheim“.
Es wird derzeit umgebaut und demnächst
das Infocenter für den „Erlebnisraum Römerstraße“
beheimaten.