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4. BAUEN IM KREIS EUSKIRCHEN
dern auch eine gewerbliche Nutzung. Hierzu
müssen eine Reihe von Voraussetzungen
entsprechend den gesetzlichen Regelungen
vom Antragsteller nachgewiesen werden.
4.4 Genehmigungspflicht
Die Errichtung, Änderung, Nutzungsänderung
und der Abbruch baulicher Anlagen sind zunächst
grundsätzlich genehmigungspflichtig.
Von diesem Grundsatz gibt es nur wenige Ausnahmen
für bauliche Anlagen geringer Höhe und
Bedeutung. Stehen dem Bauantragsvorhaben
öffentlich-rechtliche Vorschriften nicht entgegen,
besteht ein Anspruch auf die Baugenehmigung.
Vor Durchführung auch kleinerer baulicher
Maßnahmen sollten Sie sich beim zuständigen
Bauamt erkundigen, ob das geplante Objekt
genehmigt werden muss, da die Errichtung,
Änderung und der Abbruch baulicher Anlagen
ohne die erforderliche Genehmigung eine Ordnungswidrigkeit
darstellt und mit einer Geldbuße
geahndet wird. Hinzu kommt das Risiko, dass
eine nicht genehmigungsfähige, jedoch begonnene
Baumaßnahme auf eigene Kosten wieder
beseitigt werden muss. Zur Vermeidung eventuell
aufwändiger, jedoch letztendlich vergeblicher
Planungsarbeit ist es zweckmäßig, bestehende
Zweifel über die Zulässigkeit eines Bauvorhabens
durch eine „Bauvoranfrage“ (Antrag auf
Vorbescheid gem. § 71 BauO NRW) zu klären.
4.5 Vorbescheid
Ob ein Grundstück überhaupt mit dem vorgesehenen
Bauwerk bebaut werden kann, ist
nicht in allen Fällen einfach zu beantworten.
Ein Antrag auf Vorbescheid kann bereits vor
dem Kauf eines Baugrundstücks gestellt werden,
um die notwendige planungsrechtliche
Sicherheit herzustellen.
Die im Vorbescheid getroffene Entscheidung
der Baugenehmigungsbehörde ist für ein entsprechendes
Baugenehmigungsverfahren
bindend und zeitsparend, da grundsätzliche
Kriterien in dieser Voranfrage bereits geprüft
sind. Die Bindung an einen Vorbescheid erlischt
jedoch, wenn der Bauantrag wesentlich
von der Bauvoranfrage abweicht. Der
Vorbescheid ersetzt keinen Bauantrag und
berechtigt nicht zum Baubeginn. Erst durch
den Bauantrag werden die Voraussetzungen
für das „wie“ Ihres Bauvorhabens im Detail
geklärt, hierbei entscheiden sich u. a. die pla
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