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4. BAUEN IM KREIS EUSKIRCHEN
zureichen und muss mindestens folgende
Unterlagen enthalten:
4.8.1 Lageplan (§ 3 BauPrüfVO)
Der Lageplan ist auf der Grundlage einer amtlichen
Flurkarte im Maßstab 1:250 oder 1:500
(in der Regel von einem öffentlich bestellten
Vermessungsingenieur) zu erstellen. Inhalt
und Umfang der Darstellungen sind in der
Bauprüfverordnung im einzelnen genannt.
Die benötigte Flurkarte ist bei meiner Abteilung
62 Geoinformation, Vermessung und
Kataster zu beziehen.
4.8.2 Bauzeichnungen (§ 4 BauPrüfVO)
Für die Bauzeichnungen gilt der Maßstab
1:100. Die Pläne müssen sämtliche für eine
Beurteilung wichtigen Angaben enthalten.
Hierzu gehören alle Grundrisse, Schnitte und
Ansichten mit beurteilungsfähiger Vermassung,
auch für Bauteile, die über die Außenhaut
des Gebäudes hinaus sichtbar werden.
4.8.3 Baubeschreibung (§ 5 BauPrüfVO)
Soweit die für die Prüfung des Antrages notwendigen
Angaben nicht bereits im Lageplan
und in den Bauzeichnungen enthalten sind,
sind diese in einer Baubeschreibung darzulegen.
In der Baubeschreibung ist das Vorhaben
insbesondere hinsichtlich der Bauprodukte
und Bauarten, die verwendet und angewendet
werden sollen, seine äußere Gestaltung
(Baustoffe, Farben) und seine Nutzung zu erläutern.
Für gewerbliche und landwirtschaftliche
Anlagen werden gesonderte Bau- und
Betriebsbeschreibungen verlangt.
4.8.4 Die Bauantragsunterlagen
Die Bauantragsunterlagen sind bei der zuständigen
Bauaufsichtsbehörde in 3-facher
Ausfertigung einzureichen. Bei Anwendung
des Freistellungsverfahrens genügt die Vorlage
einer einfachen Ausfertigung bei der hierfür
zuständigen Stadt/Gemeinde.
1. Antragsformular
2. Lageplan Maßstab 1:500
3. Berechnung des Maßes der baulichen
Nutzung
4. Beglaubigter Auszug aus der Liegenschaftskarte/
Flurkarte
5. Auszug aus der Deutschen Grundkarte
6. Bauzeichnungen Maßstab 1:100
7. Rechnerischer Nachweis über die
Höhe des Fußbodens des höchstgelegenen
Aufenthaltsraumes über der
Geländeoberfläche
8. Baubeschreibung auf amtlichem
Vordruck
9. Die Nutzung ist je nach Vorhaben und
planungsrechtlicher Lage ggf. zusätzlich
detailliert zu erläutern.
10. Erhebungsbogen für die Baustatistik,
1-fach
11. Berechnung des umbauten Raumes
nach DIN 277
/www.t-objekt.de