28
3. KOSTEN UND FINANZIERUNG
3.2.6.4 Bauliche Maßnahmen zur Verbesserung
der Energieeffizienz im Wohnungsbestand
und in bestehenden vollstationären
Dauerpflegeeinrichtungen
Förderfähige Maßnahmen
Wärmedämmung der Außenwände
Wärmedämmung der Kellerdecke und
der erdberührten Außenflächen beheizter
Räume oder der untersten Geschossdecke
Wärmedämmung des Daches oder der
obersten Geschossdecke
Einbau von Fenstern, Fenstertüren,
Dachflächenfenstern
und Außentüren
Maßnahmen zur energieeffizienten Verbesserung
bzw. zum erstmaligen Einbau
von Heizungs- und Warmwasseranlagen
auf der Basis von Brennwerttechnologie,
Kraft-Wärme-Kopplung oder Nah-/Fernwärme
sowie erneuerbaren Energien.
Einbau von mechanischen Lüftungsanlagen
Instandsetzungsmaßnahmen, die durch
die oben angeführten Maßnahmen verursacht
werden
Kosten für Nachweise bzw. Energiegutachten,
die im Zusammenhang mit den
geförderten Maßnahmen stehen
Die Baumaßnahmen sind ausschließlich
durch ein Fachunternehmen des Bauhandwerks
durchzuführen.
3.2.7 Wohngeld als Lastenzuschuss
Als Eigentümer eines selbstgenutzten Eigenheimes
oder einer selbstgenutzten Eigentumswohnung
haben Sie Anspruch auf Bewilligung
eines Lastenzuschusses nach dem
Wohngeldgesetz, wenn die finanzielle Belastung
das nach den Familienverhältnissen für
Sie tragbare Maß übersteigt. Die Höhe des
Wohngeldes ist abhängig von der Familiengröße,
dem Jahreseinkommen aller Familienmitglieder
und der zu berücksichtigenden
monatlichen Belastung. Anträge sind an die
kommunale Wohngeldstelle der hierfür zuständigen
Stadt oder Gemeinde zu richten.
/www.bartoly-fliesen.de
/www.rudolf-gmbh.de